Was müssen Sie für eine Gleichwertigkeitsprüfung tun?
1. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit unserer KAUSA Servicestelle
Wir empfehlen Ihnen, vorab einen Beratungstermin mit unserer KAUSA Servicestelle zu vereinbaren. Dort erhalten Sie Unterstützung bei der Zusammenstellung von Unterlagen und bei der Identifizierung möglicher anerkennenswerter Abschlüsse. Außerdem werden im Rahmen des KAUSA- Programmes auch Informationen zu rechtlichen Grundlagen der Beschäftigung vermittelt.
2. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Beratung bei der KAUSA-Servicestelle mit:
- Ausweis oder Pass
- Nachweis über Ihren ausländischen Berufsabschluss in deutscher Sprache
- Arbeitszeugnisse über einschlägige Berufserfahrungen in deutscher Sprache
- Tabellarische Auflistung Ihrer einschlägigen Berufserfahrungen, absolvierten Ausbildungsgänge, Tätigkeiten und Fortbildungen in deutscher Sprache
Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterlagen von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt sein müssen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KAUSA-Servicestelle werden die mitgebrachten Unterlagen prüfen, den Antragsteller bei der Zusammenstellung weiterer Unterlagen und Zeugnisse helfeb und bei der Antragsstellung unterstützen.
Gegebenenfalls kann auch eine Empfehlung zur Antragstellung bei einer anderen Behörde oder eine alternative Möglichkeit das gewünschte Ziel zu erreichen das Ergebnis der Beratung sein.
3. Stellen Sie einen Antrag auf eine Gleichwertigkeitsfeststellung
Nach Prüfung der Unterlagen stellen Sie zusammen mit den Kollegen der KAUSA-Servicestelle den formalen und kostenpflichtigen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung. Dieser wir von der Rechtsabteilung der Handwerkskammer Rheinhessen bearbeitet und beschieden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei uns und auf folgenden Internetseiten: