Fördermöglichkeiten bei Existenzgründung mit Meisterbrief oder Betriebswirt HWO
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt nach der Verwaltungsvorschrift „Vergabe des Aufstiegs-bonus I und des Aufstiegsbonus II“ des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz vom 24.11.2017 für Absolventinnen und Absolventen von Meister- oder Betriebswirtprüfungen für eine sich anschließende Existenzgründung den Aufstiegsbonus II.
Was ist der Aufstiegsbonus II?
Der Aufstiegsbonus II des Landes Rheinland-Pfalz soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Fortbildung als gleichwertige Alternative zum ersten akademischen Abschluss noch attraktiver. Mit dem Aufstiegsbonus II wird eine Existenzgründung honoriert sowie ein Anreiz geschaffen, sich auf Grundlage einer erfolgreich abgelegten Meister- oder Betriebswirtprüfung selbständig zu machen. Der Bonus beträgt 2.500 Euro pro Person für eine anerkannte tragfähige Existenzgründung im Handwerk..
Wer erhält den Aufstiegsbonus II?
Der Aufstiegsbonus II wird gewährt für:
- die Gründung einer selbständigen Vollexistenz,
- die Übernahme eines bestehenden Betriebes,
- den Erwerb einer tätigen Beteiligung (mind. 25%, Sperrminorität vorhanden),
- die schrittweise Entwicklung einer Selbständigkeit begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung oder
- den Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung).
Sollten Sie sich im zum Zeitpunkt der Existenzgründung:
in einer Bildungsmaßnahme, die auf eine Meister-/Fortbildungsprüfung (nach DQR 6 oder 7) vorbereitet,
in der Entwicklung einer Selbständigkeit mit einer Ausnahmebewilligung nach § 8 der Handwerksordnung befinden, ist zur Fristwahrung ein gesonderter Antrag zu stellen.
Wann erhalte ich die Auszahlung?
Der Antrag auf Gewährung des Aufstiegsbonus II ist mit den zur Überprüfung der Fördervoraussetzungen notwendigen Unterlagen spätestens achtzehn Monate nach der tatsächlichen Existenzgründung bei der Handwerkskammer Rheinhessen einzureichen.
Die Handwerkskammer der Pfalz prüft Ihren Antrag. Sie entscheidet über diesen und teilt Ihnen das Antragsprüfungsergebnis mit. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen für die Gewährung zahlt sie Ihnen nach der Mittelbereitstellung durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz den Aufstiegsbonus II aus.
Was muss ich noch beachten?
Die Selbständigkeit darf nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der tatsächlichen Existenzgründung aufgegeben oder abgemeldet werden. Ein Nachweis ist nach Ablauf der ersten zwei Jahren der Selbständigkeit vom Antragsteller vorzulegen.
Zur steuerrechtlichen Behandlung der Zuwendung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt.
Bei Fragen zur formalen Abwicklung Aufstiegsbonus II wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Handwerksrolle/Kammerbeitrag.
Ansprechpartner:
Johann Jung
Tel. 06131 9992-300
Fax 06131 9992-720
j.jung@hwk.de
Informationen zum Aufstiegsbonus I finden Sie
hier
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Weitere Informationen zum Aufstiegsbonus I und II finden Sie unter www.aufstiegsbonus.rlp.de .
Alle erforderlichen Dokumente und Formulare für die Beantragung stellen wir Ihnen im Downloadcenter zur Verfügung.
Downloads
Aufstiegsbonus II Musterantrag (78kB)
Aufstiegsbonus II Musterantrag Fristwahrung (74kB)
Informationsblatt De-minimis-Regel
De-minimis-Erklärung