Investitionsförderprogramm für Rheinland-Pfalz - mit zahlreichen (Teil-)Maßnahmen werden u.a. nachfolgende Bereiche gefördert:
■ Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen, Beratung und Betriebsführung
■ Investitionen (z. B. einzelbetriebliche Investitionsförderung, Marktstrukturförderung)
Wer kann gefördert werden?
Kleinstunternehmer mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2. Mio. € mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Betrieben, Ärzten/Zahnärzten und Apothekern.
Wo kann gefördert werden?
LAG Rheinhessen (ohne Stadt- und Stadtrandgebiet Mainz und einige naheliegende strukturstarke Gemeinden). Detailplan: https://www.rheinhessen.de/gebiet
Was kann gefördert werden?
Förderfähig sind Investitionsvorhaben in
• langlebige Wirtschaftsgüter (ohne Ersatzinvestitionen) inklusive des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte.
• Aufwendungen für Beratungsdienstleistungen, sofern sie im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens entstehen.
• Architekten- und Ingenieurleistungen, sofern sie im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens entstehen.
Wie hoch sind die Zuwendungssätze?
Für Investitionen können Zuschüsse in Höhe von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben als De-minimis-Beihilfe gewährt werden. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro. Der Gesamtwert der einem Kleinstunternehmer gewährten De-minimis-Beihilfen darf 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen.
Unter folgendem Link erhalten Sie weitere Informationen:
ELER-EULLE